Mögliche Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid in Innenräumen
Vor wenigen Tagen wurde in der Presse über die Vergiftung einer Familie mit Kohlenmonoxid nach der Benutzung eines Holzkohlegrills in der Wohnung berichtet. Selbst wenn sich laut Presseangaben in diesem Fall keiner der Betroffenen in akuter Lebensgefahr befunden hatte, so kann im Innenraum austretendes oder entstehendes Kohlenmonoxid rasch und meist unbemerkt zu einer lebensbedrohlichen Vergiftung führen.
Auch der Giftnotruf Erfurt hat immer wieder Anfragen zu Vergiftungen nach Grillen in geschlossenen Räumen - aber auch nach der Verwendung von Holzkohlegrills oder anderen nicht geeigneten Geräten zum Heizen.
Aus gegebenem Anlass möchte der Giftnotruf Erfurt daher erneut eindringlich davor warnen, in Innenräumen Holzkohle zum Grillen oder Heizen, Stromgeneratoren mit Verbrennungsmotoren sowie andere für Innenräume nicht zugelassene Heizgeräte zu verwenden.
Auch selten genutzte Kamine und Kohleöfen sollten vor der Inbetriebnahme immer auf korrekte Belüftung und Abzug geprüft werden.
Durch Nichtbeachtung dieser Warnung kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen.
Der Giftnotruf Erfurt hat bereits mehrfach auf die Gefahren durch Kohlenmonoxid hingewiesen:
- Kohlenmonoxidvergiftung durch Grillen in geschlossenen Räumen 2006
- Kohlenmonoxidvergiftung durch Grillen in geschlossenen Räumen 2009
- Gesundheitsgefährdung durch Grillen im Innenraum 2011
- Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid in Innenräumen 2017
Quellen
- Deutsche Presse-Agentur (dpa): Familie vergiftet sich bei Grillabend in der Wohnung (Pressemeldung vom 21.12.2022)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zu Gesundheitsgefahren beim Grillen.
Warnungen durch das BfR vor Kohlenmonoxid in Innenräumen:
- Grillen mit Holzkohle im Haus ist lebensgefährlich! Pressemitteilung 18/2009, 17.07.2009
- Holzkohlegrills gehören nicht in die Wohnung! Pressemitteilung 19/2011, 23.06.2011
- Kohlenmonoxid - die unterschätzte Gefahr. Pressemitteilung 46/2019, 22.11.2019
- Kohlenmonoxid - unsichtbare Gefahr beim Heizen mit Holz. Pressemitteilung 38/2022, 13.10.2022
Hinweis / Disclaimer
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