Gefahr aus der Hausapotheke - überlagerte Arzneimittel
Entsteht dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden, wenn er überlagerte Arzneimittel anwendet? Mit deratigen Fragen wird auch das Giftinformationszentrum Erfurt konfrontiert, wenn aus Versehen ein Arzneimittel eingenommen wurde, dessen Verfallsdatum bereits überschritten war.
Grundsätzlich sollte ein Arzneimittel nur bis zum Verfallsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist, angewendet werden. Für diesen Zeitraum garantiert der Hersteller die Wirksamkeit und die Verträglichkeit des Medikaments. Das heißt nicht, dass nach Ablauf dieses Datums alle Arzneimittel unwirksam oder gar schädlich sind. Die Wirkung des Arzneimittels kann jedoch mit der Zeit abnehmen. Schlimmstenfalls entstehen giftige Abbauprodukte, die bei Anwendung des Arzneimittels zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Deshalb sollten überlagerte Arzneimittel entsorgt werden. Die meisten Apotheken nehmen alte Arzneimittel zurück und entsorgen sie sachgerecht. Alternativ können sie auch in den Hausmüll gegeben werden. Dabei sollte man aber darauf achten, dass die Arzneimittel für Andere, insbesondere für Kinder nicht leicht zugänglich sind. Keinesfalls dürfen Arzneimittel in der Toilette oder dem Abfluss entsorgt werden, da die Inhaltsstoffe über die Kanalisation in das Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen können.
Damit Arzneimittel nicht vorzeitig verderben, müssen sie entsprechend den Angaben auf der Verpackung bzw. in der Packungsbeilage aufbewahrt werden. Besonders bei flüssigen Präparaten sollte auch auf die Verbrauchsfrist nach Anbruch der Packung geachtet werden. Die Hausapotheke sollte eine trockene und lichtgeschützte Lagerung der Arzneimittel bei relativ konstanter Temperatur (20 - 25 °C) ermöglichen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Vergiftungsgefahr durch Arzneimittel sowie auch weggeworfene Medikamente.
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