Riesen-Bärenklau auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten
Unter den 39 Pflanzen- und Tierarten, die von der Europäischen Kommission auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten gesetzt wurden, die mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen, befindet sich seit 2017 auch der Riesen_Bärenklau (Bärenkralle, Herkulesstaude oder Herkuleskraut; Heracleum mantegazzianum). Bereits 2016 wurden der Persische Bärenklau (Golpar; Heracleum persicum) und der Sosnowsky-Bärenklau (Heracleum sosnowskyi) in diese Liste aufgenommen. Alle drei Arten gehören zur Familie der Doldenblütler (Apiaceae).
Der Riesen-Bärenklau hat auch toxikologische Bedeutung, denn durch seinen Gehalt an Furocumarinen löst der Pflanzensaft nach dem Eindringen in die ungeschützte Haut bei Sonneneinstrahlung fototoxische Reaktionen aus, die wie ein Sonnenbrand in Erscheinung treten. Diese Schädigung ist auf die Bindung der Furocumarine an die Nukleinsäuren, Eiweiße und Bestandteile der Zellmembranen der Hautzellen zurückzuführen. Bei Einwirkung von UV-Strahlung (am effektivsten sind Wellenlängen von 320 bis 360 nm) finden Reaktionen statt, die zur Zellschädigung führen. Außer den nur bei UV-Bestrahlung stattfindenden Reaktionen wurden auch lichtunabhängige Effekte beschrieben. Die akute Toxizität der Furocumarine ist bei Abwesenheit von UV-Strahlung gering (Teuscher/Lindequist 2010).
Den Giftnotruf Erfurt erreichen saisonal immer wieder Anrufe, bei denen Erwachsene und Kinder von Hautschädigungen nach Kontakt mit Bärenklau betroffen sind. In diesem Jahr waren es bisher sieben Fälle (Stand 18. August 2017). Meistens wurde über Hautrötungen und Blasenbildung berichtet. In einem Fall war auch ein Hund betroffen.
Gewarnt werden muss vor allem vor unbedachtem Aktionismus gegen den Bärenklau. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft weist in einem Merkblatt ausdrücklich darauf hin, dass man bei allen Arbeiten mit Riesen_Bärenklau geschlossene Kleidung, Arbeitshandschuhe, Schutzbrille (vor allem bei maschinellen Mähgeräten) und Stiefel tragen soll. Vorsorglich führt man am besten die mechanischen Maßnahmen an Tagen mit Bewölkung durch. Mit Pflanzensaft in Verbindung gekommene Kleidung sollte man nach den Arbeiten umgehend wechseln und waschen.
Weiterführende Informationen
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1141 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates. Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2016 - L 189/4
- Gebietsfremde Arten. Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz. BfN-Skripten 128; 2005
- Teuscher und Lindequist. Biogene Gifte. 3. Auflage. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart. 2010, S. 335-341
- Merkblatt - Umgang und Bekämpfung von Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum). Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft - November 2008
- Ratschläge für Riesen-Bärenklau
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Amtsblatt der Europäischen Union 4.11.2014 - L 317/35
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