Misshandlung von Kindern - auch an Vergiftungen ist zu denken!
Im Zusammenhang mit Berichten über die Misshandlung von Kindern möchten wir darauf hinweisen, dass neben der Ausübung von physischer und psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung auch an die Beibringung von giftigen Chemikalien, Produkten, Arzneimitteln, Drogen und Naturstoffen gedacht werden muss. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf zwei Fälle, die im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt haben:
- Ein vier Jahre altes Mädchen wurde von seiner Stiefmutter gezwungen, einen Pudding, den es versehentlich versalzen hatte, vollständig aufzuessen. Die aufgenommene Menge Kochsalz (ca. 30 g) löste nach kurzer Zeit eine schwere Vergiftung aus, die innerhalb von 34 Stunden zum Tod des Kindes führte. Es erfolgte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe.
- Einem fünf Jahre alten Mädchen wurden von seiner Mutter mehrere Jahre ätzend wirkende Haushaltsprodukte (Essigessenz; Kalklöser) eingeflößt. Außerdem wurde das Kind absichtlich verbrüht und vom Vater durch Schläge gefährlich verletzt. Das Kind wurde in diesem Zusammenhang 27 mal stationär behandelt. Es erfolgte eine Verurteilung wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und Versicherungsbetrug.
Beim Verdacht auf Kindesmisshandlung kann eine Anzeige erfolgen bei:
- Ermittlungsbehörden (Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft)
- Jugendämtern
- Kinderschutzbund oder Freien Trägern
Zur Gefährdung durch die Einwirkung oder Verabreichung von Stoffen kann jederzeit der Giftnotruf 0361-730730 kontaktiert werden. Die Beratung erfolgt anonym.
Quellen
- Fall - Pudding mit Kochsalz 2006
- Juratelegramm: Gefährliche Körperverletzung nach § 224 I Nr. 1 StGB. Kochsalz als gesundheitsschädlicher Stoff. Fahrlässigkeit als Voraussetzung für eine Körperverletzung mit Todesfolge, §§ 227, 18 StGB
- Urteil im Salz-Mordfall - Stern.de 15.07.2005
- Fatale Salzpudding-Vergiftung - Stern.de 16.03.2006
- Fall - Kalklöser 2006
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