"Liquid Ecstasy" (GHB) und sexueller Missbrauch
Aufgrund einer aktuellen Meldung in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) vom 28.02.2007 möchten wir nochmals auf die Gefährdung durch die Verwendung der Partydroge "Liquid Ecstasy" hinweisen, deren Wirkung nicht mit der Designerdroge Ecstasy (MDMA u.a. synthetische Verbindungen) vergleichbar ist.
Bei GHB (Gammahydroxybuttersäure) handelt es sich um eine auch natürlich in unserem Körper vorkommende Substanz (Neurotransmitter), die in höherer Dosierung auch nach Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt, Rauschzustände auslöst, die rasch bis zur tiefen Bewusstlosigkeit (Koma) fortschreiten können. Durch gleichzeitigen Alkoholgenuss wird die Wirkung verstärkt und verlängert. Aus den USA ist seit längerer Zeit bekannt, dass GHB auch als K.O.-Tropfen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen u.a. kriminellen Handlungen verwendet wird, um die Opfer zu betäuben. Da GHB im Organismus rasch abgebaut und ausgeschieden wird, kann der Nachweis nur innerhalb weniger Stunden nach der Verabreichung geführt werden. Bei Verdachtsfällen sollten deshalb immer umgehend eine Vorstellung beim Arzt oder in der nächsten Klinik erfolgen, um eine Blut- und eine Urinprobe sicherzustellen. Außerdem sollte die Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.
Der Giftnotruf Erfurt hat im vergangenen Jahr von sechs Fällen Kenntnis erhalten, bei denen GHB als Rauschmittel missbraucht wurde und berichtete bereits im Oktober 2005 über die Gefahren von Gammahydroxybuttersäure (GHB).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Vergiftungsgefahr durch Ecstasy und "Liquid Ecstasy".
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