Fehlanwendung von Desinfektionsmitteln gefährdet Kinder
Aufgrund von zwei aktuellen Fällen, bei denen Kleinkinder offensichtlich durch die falsche Anwendung von Desinfektionsmitteln zu Schaden gekommen sind, sieht sich der Giftnotruf Erfurt veranlasst, eindrücklich auf die Einhaltung des Rahmen-Hygieneplans gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ, und Kinderhorte) hinzuweisen.
Im ersten Fall wurde ein 20 Monate altes Mädchen in der Klinik mit Hautveränderungen am Gesäß und im Bereich der Oberschenkel vorgestellt. Die Haut war anfangs flammend rot verfärbt und fühlte sich heiß an, was einer erstgradigen Verätzung entspricht. Das Kind wollte sich wegen der Schmerzen nicht hinsetzen. Nach anfänglicher ambulanter Versorgung war eine dreitägige stationäre Behandlung des Kindes erforderlich. Wie sich herausstellte, wurden die Töpfchen in der Kindereinrichtung, die das Kind besucht, mit unverdünnt ätzend wirkenden Desinfektionsmitteln gereinigt.
In einem weiteren Fall wurde ein 3,5-jähriges Mädchen wiederum mit Hautveränderungen am Gesäß in einer Klinik vorgestellt, die wie die Kontur eines Toilettensitzes aussahen. Auch hier wurde auf Nachfrage über die Anwendung eines stark reizend wirkenden Desinfektionsmittels in der Kindereinrichtung berichtet.
Die Hautschäden der Kinder lassen sich auf die Einwirkung dieser Mittel zurückführen, wenn diese zur "Reinigung" der Töpfchen oder Toilettensitze verwendet wurden, anschließend aber nicht ausreichend mit Wasser nachgespült wurde und die Oberflächen bei der nächsten Benutzung noch feucht waren.
Durch den Rahmen-Hygieneplan wird für das Reinigen der Töpfchen ebenso wie für Waschbecken, Toilettenbecken, Toilettensitze, Ziehgriffe, Spültasten und Fäkalienausgüsse die Verwendung einer Reinigungslösung und kein Desinfektionsmittel gefordert. Für die Töpfchen wird zur Anwendung darauf hingewiesen, diese nass zu reinigen und vor der nächsten Benutzung vollständig trocknen zu lassen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Vergiftungsgefahr durch ätzend wirkende Reiniger.
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