Sternanis: Vorbeugender Warnhinweis
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt aus gegebenem Anlass vor der Abgabe von japanischem Sternanis (PZ Nr. 47/2005. AMK. 22. November 2005):
Pressemeldungen zufolge soll ein pharmazeutischer Unternehmer 90 % der Ernte von Echtem Sternanis (Illicium verum) aufgekauft haben, um daraus einen Ausgangsstoff für die Arzneimittelsynthese zu gewinnen. Deshalb ist mit einer starken Verknappung von Echtem Sternanis zu rechnen. Vor einigen Jahren hat eine vergleichbare Situation dazu geführt, dass Japanischer Sternanis (Illicium anisatum = Illicium religiosum, Shikimifrüchte) an Stelle von Echtem Sternanis auf den Markt gelangte und in einigen europäischen Staaten und den USA Vergiftungen hervorgerufen hat.
Im Gegensatz zu Echtem Sternanis, dessen Verwendung unbedenklich ist, kann Japanischer Sternanis durch die in ihm enthaltenen Toxine (Anisatin, Shikimitoxin) Vergiftungen auslösen. Damit ist besonders dann zu rechnen, wenn Japanischer Sternanis zur Bereitung von Tee verwendet wird. Die Symptome sind Erbrechen, Durchfälle, klonisch-tonische Krämpfe, teilweises oder vollständiges Versagen des Harnflusses, Atemstillstand.
Es muss sicher gestellt werden, dass nur Früchte von Illicium verum in der Apotheke abgegeben werden. Eine Verunreinigung mit Früchten von Illicium anisatum muss ausgeschlossen sein. Eine Prüfvorschrift für Sternanis (Anisi stellati fructus) findet sich im Europäischen Arzneibuch.
Quellen
- Hagers Handbuch der Pharmazeutischen Praxis, 5. Auflage, Band 5, Seite 513 ff.
- Europäisches Arzneibuch, 4. Ausgabe, Grundwerk 2002, Seite 2903
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