Informationen zu kerntechnischen Störfällen in Japan
Gesetzliche Grundlagen zum Strahlenschutz:
- Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG)
- § 4 Informationssystem des Bundes
- (1) Die nach den §§ 2 und 3 ermittelten Daten werden im integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) zusammengefasst, das vom Bundesamt für Strahlenschutz als Zentralstelle des Bundes betrieben wird.
- (2) Die im Informationssystem nach Absatz 1 erfassten Daten stehen den zuständigen Landesbehörden direkt zur Verfügung.
- § 4 Informationssystem des Bundes
- Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
- Anlage XIII (zu §§ 51 und 53) Information der Bevölkerung
- Teil A: Information bei einer radiologischen Notstandssituation
- Anlage XIII (zu §§ 51 und 53) Information der Bevölkerung
- Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV)
- Anhang V Information der Öffentlichkeit
Zuständigkeit:
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- In Deutschland betreibt das BfS rund 1.800 Messsonden, deren Messdaten online abrufbar sind, sowie als Vorwarnsystem auf dem Schauinsland bei Freiburg die Messstation für atmosphärische Radioaktivität, die feinste Konzentrationen von Radioaktivität in der Atmosphäre aufspüren kann.
- Informationen zu den aktuellen Ereignissen in Japan
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Für Deutsche, die unmittelbar von den Ereignissen in Japan betroffen sind, ist die Botschaft in Tokyo unter der Telefonnummer +81 3 5791 7700 und der E-Mail Adresse info@tokyo.diplo.de erreichbar, ferner der Krisenstab im Auswärtigen Amt in Berlin rund um die Uhr unter +49 30 5000 3000.
- Publikationen zum Download auf der Webseite des BBK
Bewertung der Strahlenbelastung:
- Maßeinheiten:
- Sievert (Sv) bzw. Gray (Gy)
- Ein Gray ist für Röntgen-, Gamma- und Beta-Strahlung (und nur für diese!) identisch mit einem Sievert, denn beides beschreibt 1 Joule pro kg, wird jedoch als Dosisgröße für den praktischen Gebrauch benutzt, während das Sievert als Äquivalenzdosis gebraucht wird.
Allgemeine Informationen:
- Natürliche Strahlenexposition in Deutschland beträgt für eine Person im Jahr gemittelt ca. 2,1 mSv. (BMUB Jahresbericht 2007)
- Gefährdungsbeurteilung der Einsatzkräfte bei Strahlenunfällen:
- Schätzung der effektiven Dosis (bzw. gemessene Ortsdosisleistung [ODL] = Dosis/Zeiteinheit); übliche ODL in Deutschland ca. 0,1–0,2 μSv/h
- Akute, die Gesundheit beeinträchtigende deterministische Schäden treten bei Jahresdosen um 20 mSv nicht auf.
- Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht in § 59 "Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung" eine maximale effektive Dosis von 250 mSv für Rettungsmaßnahmen durch Freiwillige über 18 Jahre vor.
Hinweis / Disclaimer
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